Bewilligung, das Naturschutz-inspektorat am 11. Mai 1990 die Bewilligung nach NHG1 und der Kreisoberingenieur III am 31. Mai 1990 die Wasserbaubewilligung für das Ausgraben des bestehenden Hafens und das Erneuern des bestehenden Bootsstegs im gleichen Ausmass (keine Erweiterung oder Veränderung). Eine Baubewilligung wurde nicht erteilt.