1. Herr Y.________ stellte am 19. Februar 1990 das Baugesuch für das «Ausgraben des bestehenden Hafens» und das «Neuerstellen des schon bestehenden Bootssteges in den gleichen Ausmassen» auf der Parzelle Vinelz Grundbuchblatt Nr. A.________. Der Kreisoberingenieur III stellte fest, dass die Ausbaggerungsarbeiten ohne Wasserbaupolizeibewilligung ausgeführt wurden und stellte am 20. April 1990 die Bauarbeiten ein. Der Fischereiinspektor erteilte am 7. Mai 1990 die fischereipolizeiliche 2