a) Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 bringen vor, bei Autounfällen im Zusammenhang mit dem Poller in der Nähe der Aare und des Grundwassers sei zu befürchten, dass Ölrückstände ins Wasser gelangen könnten. Aus dieser Befürchtung allein lässt sich nichts zugunsten der Beschwerdeführenden ableiten. Diese Gefahr besteht zudem bei Unfällen auf der Aarstrasse ohnehin, und es ist weder ersichtlich noch dargetan, wieso sich durch den Bau einer Polleranlage die Anzahl von Unfällen insgesamt erhöhen sollte. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass die Polleranlage zusätzlich zu Unfällen führt (vorab durch das „Aufspiessen“ von Autos).