Polizeikontrollen oder einer Videoüberwachung Durchfahren nicht verunmöglicht bzw. gänzlich verhindert. Wie die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. März 2012 zudem nachvollziehbar ausführt, zeigen die Erfahrungen, dass sich das bestehende Fahrverbot mit Zubringerdienst und auch das Nachtfahrverbot mittels Polizeikontrollen allein nicht effektiv durchsetzen lassen. Auch mit einem Videoüberwachungssystem könne der Zubringerdienst nicht kontrolliert werden. Ein solches System vermöge zwar Geschwindigkeitsübertretungen nachzuweisen;