Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 bemängeln in ihrer Beschwerde zudem die Kostenabschätzung des Pollerprojekts. Vorab die Kosten für den Unterhalt des Pollers seien zu wenig überprüft worden. Ohne Kenntnis der ungefähren Kosten könne keine Meinungsbildung zustande kommen und es könne nicht abgeschätzt werden, ob ein Projekt im öffentlichen Interesse liege. Ebenso wenig wie die Prüfung des öffentlichen Interesses ist auch eine Abschätzung der Bau- oder Unterhaltskosten eines Bauvorhabens nicht im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu prüfen.