Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 erwähnen dabei Radarkontrollen, eine Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit mit flankierenden Massnahmen, ein Ticketsystem, ein Videoüberwachungssystem zur Einhaltung der Geschwindigkeit und einer Mindestverweildauer und bauliche Massnahmen wie etwa die Errichtung einer Begegnungszone. Auch der Beschwerdeführer 1 bringt die elektronische Verkehrsüberwachung als Alternative für das Ziel der Verkehrsberuhigung vor und verlangt in seinen Rechtsbegehren von der Beschwerdegegnerin die Begründung der Nicht-