Das Vorhaben entspreche nicht dem Anliegen der Anwohner, diese hätten sich nach dem ersten Pollerprojekt nie mehr zu ihrer Meinung und ihren Bedürfnissen äussern können. Von den Mattebewohnern werde einzig gewünscht, dass der Durchgangsverkehr kontrolliert werde. Die privaten Interessen der Gewerbetreibenden, der Liegenschaftseigentümer, der Mieter und Anwohner, der Arbeitnehmer und der Besucher an einem uneingeschränkten Zugang erachten die Beschwerdeführenden 3 bis 24 im Unterschied zum öffentlichen Interesse am Vorhaben als erheblich. Weiter stelle der Bau einer Polleranlage eine unverhältnismässige Massnahme dar.