Wie die Vorinstanz jedoch richtig festhielt, besteht keine gesetzliche Pflicht, in diesem Bereich vor der Polleranlage separate Wendeplätze oder Wendemöglichkeiten vorzusehen. Mit der vorgesehenen Wechselsignalisation „Sackgasse ohne Wendemöglichkeiten“ auf beiden Seiten des Pollers (beim Dalmazikreisel sowie an der Aarstrasse Höhe Badgasse) werden die Verkehrsteilnehmer genügend früh darauf hingewiesen, dass eine Durchfahrt bei ausgefahrenem Poller grundsätzlich nicht möglich ist und dass in Fahrtrichtung keine Wendemöglichkeiten mehr bestehen.