Fahrzeugen aus verschiedener Richtung, ausser von Linksabbiegern mit dem Gegenverkehr, verhindern sollen. Diese Anlagen dienen somit der Verkehrsregelung, vorab bei Strassenkreuzungen. Die hier umstrittene Ampel bei der Polleranlage hat jedoch nicht die Aufgabe, das Zusammentreffen von Fahrzeugen aus verschiedener Richtung zu verhindern und dient damit nicht der Verkehrsregelung. Die Vorgaben der SSV passen daher nicht zu dieser Ampel. Da ihr eine gänzlich andere Bedeutung und Funktion zukommt, handelt es nicht um Lichtsignale im Sinne von Art.