Wie schon aus dem Wortlaut des Betriebskonzepts hervorgeht, dient diese Ampel lediglich der Absicherung der Polleranlage. Es handelt sich somit bloss um Warnsignale, welche auf den Zustand oder die bevorstehende Aktion des Pollers aufmerksam machen sollen. Damit unterscheidet sie sich wesentlich von einer eigentlichen Lichtsignalanlage im Sinne der SSV. Solche Lichtsignalanlagen haben einerseits eine eigenständige Bedeutung und dienen nicht bloss der Absicherung oder der Umsetzung einer anderen Verkehrsmassnahme. Andererseits kommt ihnen auch eine andere Funktion zu. Dies ergibt sich etwa aus Art. 71 Abs. 3 SSV, wonach Lichtsignale das Zusammentreffen von