vielmehr habe sich die Kollision ereignet, weil ein Personenwagen vorschriftswidrig einem voranfahrenden Fahrzeug folgte.25 In einer Antwort des Gemeinderates auf eine Interpellation, welche sich in den Vorakten befindet26, lässt sich zudem ebenfalls nachlesen, dass seit Inbetriebnahme der sechs städtischen Polleranlagen bis zum Datum der Antwort (21. Mai 2008) insgesamt 26 Pollerunfälle polizeilich registriert wurden, jedoch keine Schäden aufgrund fehlerhaft funktionierender Anlagen bekannt seien. Die BVE sieht keinen Anlass, diese Ausführungen zu bezweifeln.