Die mangelhafte Funktionsfähigkeit begründen die Beschwerdeführenden 3 bis 24 auch damit, dass bei anderen Polleranlagen zahlreiche Unfälle passiert seien, die nicht durch Fahrzeugführer verursacht worden seien. Sie verlangen deshalb die Edition der Akten vergangener Pollerunfälle. Die Beschwerdeführenden stellen weiter die Sicherheit der Systemsteuerung gegen Fremdeinflüsse in Frage und verlangen ein Pflichtenheft betreffend Systemanforderungen. b) Diese Einwände sind abzuweisen. Vorab ist festzuhalten, dass mit der Baubewilligung grundsätzlich eine funktionsfähige Polleranlage bewilligt wurde. Sollte sich 14