c) Vorliegend wurden das Baubewilligungsverfahren (Polleranlage), das Verfahren betreffend Verkehrsbeschränkungen (Art. 66 SG20 i.V.m. Art. 42 ff. SV21) sowie das Verfahren auf Erlass der Verordnung über die Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier (VZM) getrennt voneinander durchgeführt. Das Bauvorhaben wurde am 24. und 29. Juni 2011 im Anzeiger Region Bern publiziert und öffentlich aufgelegt. Die Verkehrsbeschränkungsverfügungen wurden am 22. Juni 2011 separat publiziert. Die VZM schliesslich wurde vom Gemeinderat am 25. Mai 2011 beschlossen und im Anzeiger Region Bern am 24. Juni 2011 publiziert.