Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Die BVE hob den Entscheid der Vorinstanz betreffend des ersten Pollerprojekts (Baugesuch vom 11. Dezember 2006) vorab wegen unvollständiger Sachverhaltsabklärungen und eines Konflikts des gewählten Standorts mit den im Rahmen des Hochwasserschutzes erstellten Interventionsplätzen auf und wies die Angelegenheit an die Vorinstanz zurück (Entscheid der BVE vom 12. November 2009). Aus diesem Grund wurde im vorliegenden Verfahren ein neuer Standort gewählt. Das hier umstrittene Projekt unterscheidet sich daher vom ersten Projekt.