Von Rechtsmissbrauch muss etwa dann gesprochen werden, wenn jemand Verfahrensrechte geradezu trölerisch, das heisst auf reinen Zeitgewinn und nicht auf den Schutz berechtigter Interessen bedacht, ausübt. Rechtsmissbräuchlich sind ferner prozessuale Vorkehren die darauf abzielen, die Behörden zu lähmen oder die einzig bezwecken, einer anderen Person zu schaden.16