a) Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 rügen, es sei rechtsmissbräuchlich, wenn innerhalb von weniger als zwei Jahren ein zweites Pollerprojekt eingereicht werde. Das Baugesuch für das erste Pollerprojekt sei nach dem Entscheid der BVE vom 12. November 2009 fallengelassen worden. Die Beschwerdeführenden würden absichtlich wiederum in ein Einspracheverfahren verwiesen, wo kein Kostenersatz möglich sei. Die Argumente gegen einen Poller hätten sich nicht geändert. Der Poller werde auf derselben Strasse lediglich ein paar Meter verschoben und führe längerfristig zum gleichen Ergebnis.