Das Verfahrensprogramm des Regierungsstatthalteramtes vom 27. Juni 2011 wurde ihnen zudem gemäss den Ausführungen im Gesamtentscheid mit Verfügung der Vorinstanz vom 27. Oktober 2011 zur Einsicht zugestellt14. Das gleiche gilt für die Publikation der Verkehrsbeschränkungsverfügungen vom 22. Juni 2011. Es ist zudem nicht einzusehen, wieso die getrennt durchgeführte Publikation der Verkehrsbeschränkungsverfügungen in den Baugesuchsakten der Polleranlage zwingend vorhanden sein müsste. Schliesslich hatten die Beschwerdeführenden 3 bis 24 gemäss eigenen Aussagen Einsicht in das Schreiben des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 14. April 2011.