Ein Schreiben des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 14. April 2011, in welchem auf die neue Praxis verwiesen werde, wonach das Baugesuch und die Verkehrsbeschränkungen neu separat zu publizieren seien, befinde sich bei den später zugestellten Akten zur Verordnung und nicht in den Baugesuchakten. Die Baugesuchsakten seien daher unvollständig und es sei keine umfassende Einsicht in die Baugesuchsakten gewährt worden. 10 Vgl. BVR 2010 S. 337 E. 3.2 mit Hinweisen. 7