a) Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 führen aus, in den Baugesuchsakten sei kein Hinweis zu der bereits früher erfolgten und von allen Beschwerdeführenden übersehenen Publikation der Verkehrsbeschränkungsverfügungen zu finden. Auch fehle das Verfahrensprogramm des Regierungsstatthalters in diesen Akten. Ein Schreiben des Tiefbauamtes des Kantons Bern vom 14. April 2011, in welchem auf die neue Praxis verwiesen werde, wonach das Baugesuch und die Verkehrsbeschränkungen neu separat zu publizieren seien, befinde sich bei den später zugestellten Akten zur Verordnung und nicht in den Baugesuchakten.