Eventuell beantragen sie, das Baugesuch Nr. 2011/0262 betreffend den Bau eines Pollers an der Aarstrasse in 3011 Bern, Kreis/Grundstück 3/3889 sei abzuweisen. Weiter fordern sie, die Erstellung des Pollers sei nicht zu bewilligen und es sei die Nichtigkeit der Publikation der Verkehrsmassnahmen vom 22. Juni 2011 im Zusammenhang mit dem Poller festzustellen. Zudem sei festzustellen, welche Verfahren durch die Vorinstanz als Leitbehörde zu koordinieren seien.