Die Beschwerdeführenden 3 bis 24 beantragen, der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 2. Februar 2012 sei aufzuheben. Sie verlangen, auf das Baugesuch Nr. 2011/0262 betreffend den Bau eines Pollers an der Aarstrasse in 3011 Bern, Kreis/Grundstück 3/3889 sei nicht einzutreten respektive das Baugesuch sei zurückzuweisen. Eventuell beantragen sie, das Baugesuch Nr. 2011/0262 betreffend den Bau eines Pollers an der Aarstrasse in 3011 Bern, Kreis/Grundstück 3/3889 sei abzuweisen.