Er verlangt, die Gesuchstellerin sei anzuweisen, die Nicht-Machbarkeit elektronischer Verkehrsberuhigungsmassnahmen detailliert zu begründen. Ausserdem fordert er, ein allfällig neues Baugesuch für einen Poller und die entsprechenden Signalisationen seien zwingend zusammen mit den zugehörigen Verkehrsbeschränkungsverfügungen zu publizieren. Schliesslich verlangt er, einer solchen Publikation seien belegbare Berechnungen über die Verkehrsbelastung der nicht mit dem Poller geschützten Matte-Ein- und Ausfahrt beizufügen.