Das neue Verkehrsregime wurde am 22. Juni 2011 mittels Verkehrsbeschränkungsverfügungen separat publiziert und wurde nicht angefochten. Zudem wurde vom Gemeinderat am 25. Mai 2011 eine Verordnung über die Zufahrtsberechtigung zum Mattequartier (VZM1) beschlossen und im Anzeiger Region Bern am 24. Juni 2011 publiziert.