Flächen“ unter „Verkehrsanlagen“ geführt. Im Amtsbericht vom 21. Juli 2011 stimmte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) dem Vorhaben aus wasserbaupolizeilicher Sicht unter Auflagen zu. Gegen das Bauvorhaben gingen 27 Einsprachen ein, unter anderen auch jene der Beschwerdeführenden. Mit Gesamtentscheid vom 2. Februar 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland für das Vorhaben die Bewilligung.