1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 30. Mai 2011 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein Baugesuch ein für den Neubau einer Polleranlage auf der Aarstrasse (Höhe Aarstrasse / Weihergasse) im Mattequartier. Das Vorhaben wurde am 24. und 29. Juni 2011 im Anzeiger Region Bern publiziert und öffentlich aufgelegt. Die Polleranlage soll auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. 3898 (Mattenhof/Weissenbühl) erstellt werden. Die Parzelle ist im Nutzungszonenplan der Stadt Bern als weisse Fläche ausgeschieden. Diese Fläche wird in der Legende zum Zonenplan unter dem Titel „andere 2