{"Signatur": "BE_VB_001", "Spider": "BE_BVD", "Datum": "2012-07-02", "PDF": {"Datei": "BE_BVD/BE_VB_001_110-2012-28_2012-07-02.pdf", "URL": "https://www.bvd-entscheide.apps.be.ch/tribunavtplus/ServletDownload/110_2012_28_7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484b5cce11f57ebb1098e9a1c523e40c146475e7fae582d375af15e604fbcd09d8cee6d86e71f6530bf03fa0d2d432c7e620?path=7811dca371768b19355e09c52546d4fc8e57f0057cf5d0ad89943642fe581969e4f858b2e7e8064cff333f4bd40d484b5cce11f57ebb1098e9a1c523e40c146475e7fae582d375af15e604fbcd09d8cee6d86e71f6530bf03fa0d2d432c7e620&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=110_2012_28", "Checksum": "8b7c83c4754c7ed37401367a116b816c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["110 2012 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 02.07.2012 110 2012 28"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports 02.07.2012 110 2012 28"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 02.07.2012 110 2012 28"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction des travaux publics et des transports"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Heidi Wiestner"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Neubau einer Polleranlage | Rsta Bern-Mittelland"}], "ScrapyJob": "446973/72/1609", "Zeit UTC": "20.01.2025 01:22:25", "Checksum": "5544bf74cc02239941aa83c24a6abc1d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Bau- und Verkehrsdirektion 02.07.2012 110 2012 28\nRegeste:\nNeubau einer Polleranlage | Rsta Bern-Mittelland\n\n ENTSCHEID\nDER\nBAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION\n\nRA Nr. 110/2012/28 Bern, 2. Juli 2012\nSO\n\nin der Beschwerdesache zwischen\n\nHerrn A.________ und 23 weitere Beschwerdeführende\n\nvertreten durch Frau Fürsprecherin B.________,\n\nund\n\nTiefbauamt der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach 8332, 3001 Bern\nBeschwerdegegnerin\n\nsowie\n\nRegierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen\nOberingenieurkreis II (TBA OIK II), Schermenweg 11, Postfach, 3001 Bern\n\nbetreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 2. Februar\n2012 (bbew 2011/232/2011-0262; Neubau einer Polleranlage).\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 30. Mai 2011 beim Regierungsstatthalteramt\nBern-Mittelland ein Baugesuch ein für den Neubau einer Polleranlage auf der Aarstrasse\n(Höhe Aarstrasse / Weihergasse) im Mattequartier. Das Vorhaben wurde am 24. und\n29. Juni 2011 im Anzeiger Region Bern publiziert und öffentlich aufgelegt. Die Polleranlage\nsoll auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. 3898 (Mattenhof/Weissenbühl) erstellt\nwerden. Die Parzelle ist im Nutzungszonenplan der Stadt Bern als weisse Fläche\nausgeschieden. Diese Fläche wird in der Legende zum Zonenplan unter dem Titel „andere\n2\n\nFlächen“ unter „Verkehrsanlagen“ geführt. Im Amtsbericht vom 21. Juli 2011 stimmte das\nTiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) dem Vorhaben aus\nwasserbaupolizeilicher Sicht unter Auflagen zu. Gegen das Bauvorhaben gingen 27\nEinsprachen ein, unter anderen auch jene der Beschwerdeführenden. Mit\nGesamtentscheid vom 2. Februar 2012 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-\nMittelland für das Vorhaben die Bewilligung.\n\nDas neue Verkehrsregime wurde am 22. Juni 2011 mittels\nVerkehrsbeschränkungsverfügungen separat publiziert und wurde nicht angefochten.\nZudem wurde vom Gemeinderat am 25. Mai 2011 eine Verordnung über die\nZufahrtsberechtigung zum Mattequartier (VZM1) beschlossen und im Anzeiger Region Bern\nam 24. Juni 2011 publiziert.\n\nFür den Bau einer Polleranlage reichte die Stadt Bern bereits im Jahr 2006 an einem\nanderen Standort in der Matte ein Baugesuch ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern\n(heute Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland) bewilligte die Polleranlage mit\nGesamtentscheid vom 23. Dezember 2008. Die Beschwerden gegen diese Bewilligung\nhiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) mit Entscheid vom 12. November\n2009 insoweit gut als sie den Gesamtbauentscheid aufhob und zur Behandlung der Sache\nim Sinne der Erwägungen an das Regierungsstatthalteramt zurückwies.\n2. Gegen den Gesamtbauentscheid vom 2. Februar 2012 gingen bei der BVE zwei\nEinzel- und eine Kollektivbeschwerde ein. Der Beschwerdeführer 1 beantragt, der\nGesamtbauentscheid sei aufzuheben. Er verlangt, die Gesuchstellerin sei anzuweisen, die\nNicht-Machbarkeit elektronischer Verkehrsberuhigungsmassnahmen detailliert zu\nbegründen. Ausserdem fordert er, ein allfällig neues Baugesuch für einen Poller und die\nentsprechenden Signalisationen seien zwingend zusammen mit den zugehörigen\nVerkehrsbeschränkungsverfügungen zu publizieren. Schliesslich verlangt er, einer solchen\nPublikation seien belegbare Berechnungen über die Verkehrsbelastung der nicht mit dem\nPoller geschützten Matte-Ein- und Ausfahrt beizufügen.\n\nDer Beschwerdeführer 2 beantragt, der Gesamtbauentscheid sei zurückzuweisen. Er\nverlangt, auf den Bau einer Polleranlage im Bereich des Mattequartiers sei grundsätzlich\nzu verzichten und die dadurch eingesparten Kosten seien für den Hochwasserschutz des\n\n1 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Zufahrtsberechtigung zum Matte-Quartier (Zufahrtsberechtigunsver-\n\nordnung Matte, VZM, SSSB 761.213).\n3\n\nMattequartiers einzusetzen. Zusätzlich fordert er, falls die Stadt Bern auf den Bau des\nPollers bestehe, müssten die neuen Verkehrsbeschränkungsverfügungen, die Verordnung\nüber die Durchgangsberechtigung zum Mattequartier und die baulichen Massnahmen\ngemeinsam und koordiniert neu publiziert werden.\n\nDie Beschwerdeführenden 3 bis 24 beantragen, der Gesamtbauentscheid des\nRegierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 2. Februar 2012 sei aufzuheben. Sie\nverlangen, auf das Baugesuch Nr. 2011/0262 betreffend den Bau eines Pollers an der\nAarstrasse in 3011 Bern, Kreis/Grundstück 3/3889 sei nicht einzutreten respektive das\nBaugesuch sei zurückzuweisen. Eventuell beantragen sie, das Baugesuch Nr. 2011/0262\nbetreffend den Bau eines Pollers an der Aarstrasse in 3011 Bern, Kreis/Grundstück 3/3889\nsei abzuweisen. Weiter fordern sie, die Erstellung des Pollers sei nicht zu bewilligen und es\nsei die Nichtigkeit der Publikation der Verkehrsmassnahmen vom 22. Juni 2011 im\nZusammenhang mit dem Poller festzustellen. Zudem sei festzustellen, welche Verfahren\ndurch die Vorinstanz als Leitbehörde zu koordinieren seien.\n\n"}