1. Die beiden Beschwerden vom 27. Februar 2012 und 1. März 2012 werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Biel/Bienne vom 30. Januar 2012 wird aufgehoben. Den beiden Baugesuchen vom 15. September 2010 (Bauvorhaben A) und 29. September 2010 (Bauvorhaben B) wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 13'558.25 bleiben der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig.