Die beiden Beschwerden sind gutzuheissen und der angefochtene Gesamtentscheid ist aufzuheben. Die weiteren Rügen in den Beschwerden (fehlende Zustimmung der Beschwerdeführerin 1, Lärmimmissionen, Erschliessung und Anzahl Parkplätze) müssen unter diesen Umständen nicht mehr geprüft werden. 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 16-18 N. 22 Bst. d mit Verweis auf VGE 17924 vom 9. August 1990 E. 12b 8 Baureglement der Einwohnergemeinde Port vom 28. September 1997 8 5. Kosten