Die Parzelle Port Grundbuchblatt Nr. N.________, die in Überschreitung des UeO- Perimeters und der Gemeindegrenze für die Parkplatzanlage beansprucht werden soll, liegt in der Wohnzone W2. Die Wohnzonen sind gemäss Baureglement der Gemeinde Port vorwiegend für das Wohnen bestimmt. Mit dem Wohnen zu vereinbarende Gewerbe sind zugelassen, soweit sie keinen erheblichen Verkehr verursachen. Die Bruttogeschossfläche baulich zusammenhängender Gewerbe dürfen höchstens 200 m2 betragen. Zudem gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II (Art. 43 und 68 GBR-Port8).