b) Parkplätze sind immer einer konkreten Baute oder Anlage als Nebenanlage zuzuordnen, ohne bestimmte Zuordnung dürfen keine Parkplätze erstellt werden.6 Entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin lässt sich die Zonenkonformität von Parkplätzen somit nicht unabhängig von der Hauptanlage, der sie als Nebenanlage zugeordnet sind, beurteilen. In einer bestimmten Zone sind Parkplätze also nur dann 5 Baureglement der Einwohnergemeinde Bellmund vom 27. Oktober 1988 6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art.16-18 N. 12a mit Hinweis auf BVR 1999 S. 68 E. 2 7