Ohne Grenzverlegung ist ein Bauen über die Gemeindegrenze nur dann möglich, wenn einzelne Anlageteile in der Nachbargemeinde liegen. Diese Möglichkeit zielt jedoch primär auf grossflächige Anlagen mit mehreren klar voneinander abgegrenzten Anlageteilen und setzt voraus, dass ganze Anlageteile auf einem anderen Gemeindegebiet zu liegen kommen. Dem ist hier nicht so, die Gemeindgrenze verläuft mitten durch die geplante Parkplatzanlage und zerschneidet sogar einzelne Parkfelder. Abgesehen davon besteht zwischen den beteiligten Gemeinwesen kein Einverständnis hinsichtlich des Bauvorhabens, im Gegenteil: