Die Gemeinde Bellmund teilte in ihrer Stellungnahme vom 20. März 2012 mit, sie sei mit dem angefochtenen Gesamtentscheid einverstanden; sie beantragt damit sinngemäss die Abweisung der beiden Beschwerden. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 29. März 2012 ebenfalls die Abweisung der Beschwerden. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten