3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne stellt keinen Antrag, sondern teilte mit Schreiben vom 9. März 2012 lediglich mit, dass es keine Bemerkungen zu den Beschwerden anzubringen habe. Die Beschwerdeführerin 1 verzichtete mit Schreiben vom 12. März 2012 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde der Beschwerdeführenden 2-10 und verwies auf ihre eigene Beschwerde. Die Gemeinde Bellmund teilte in ihrer Stellungnahme vom 20. März 2012 mit, sie sei mit dem angefochtenen Gesamtentscheid einverstanden;