Nachdem die beiden Baugesuche von den Gemeinden zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne weitergeleitet worden waren, vereinigte dieses die Baubewilligungsverfahren mit Verfügung vom 29. November 2010. Gegen beide Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 11. April 2011 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung bezüglich des Bauvorhabens B ein (Parkplätze). Zudem reichte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 8. August 2011 ein revidiertes Betriebsregelement für das „Kulturzentrum K.______