4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 22 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21). 10 IV. Eröffnung - X.________, eingeschrieben - Y.________, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Adelboden, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben