c) Vorweg ist anzumerken, dass der Beschwerdegegnerin bekannt war, was für Nachweise sie für die beantragte Wohnnutzung einreichen musste. Sie hat mit Verfügung vom 12. August 2013 das Merkblatt des ARE erhalten, worin detailliert beschrieben ist, unter welchen Voraussetzungen eine Baubewilligung für Wohnungen, die im Rahmen strukturierter Beherbergungsformen bewirtschaftet werden, erteilt werden kann.