Es ist daher gestützt auf die vorhandenen Akten sowie den konkreten Umständen eine einzelfallbezogene Würdigung vorzunehmen. Als Kriterien können die Art und das Ausmass des Dienstleistungsangebots, die Ausstattung der einzelnen Wohneinheiten sowie deren administrative und örtliche Anbindung an einen Hotelbetrieb dienen. Kriterien zur Ausgestaltung der hotelmässigen Bewirtschaftung finden sich überdies im Leitfaden für Gemeinden, Behörden und 13Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Erläuternder Bericht zur Verordnung über Zweitwohnungen vom 17. August 2012, S. 11 f. 14 Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Verordnung über Zweitwohnungen vom 22. August 2012, Merkblatt