Nach dem Merkblatt des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE)14 hat die Bauherrschaft der Baubewilligungsbehörde mit dem Baugesuch nachzuweisen, dass sämtliche Wohnungen Bestandteil eines hotelmässigen Betriebes bilden sowie ein hotelmässiges Betriebskonzept vorzulegen haben, das die Infrastrukturen und die Betriebsgrösse darlegt. Zudem hat sie eine branchenübliche Lösung zur Finanzierung von Erneuerungsinvestitionen zu präsentieren. Damit soll sichergestellt werden, dass auch weiterhin Wohnungen für eine intensive touristische Nutzung („warme Betten“ durch eine qualifizierte touristische Bewirtschaftung) bewilligt und gebaut werden können.15