BV ist deshalb auf das Bauvorhaben anwendbar.11 In der Gemeinde Adelboden darf demnach der Bau von Zweitwohnungen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden. b) Am 1. Januar 2013 ist die Verordnung des Bundesrats zur Zweitwohnungsinitiative (Zweitwohnungsverordnung) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass in Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 % Zweitwohnungen Bewilligungen für den Bau neuer Wohnungen nur noch erteilt werden dürfen, wenn sie als Erstwohnungen genutzt oder qualifiziert touristisch bewirtschaftet werden (Art. 4 Zweitwohnungsverordnung).