In der Folge teilte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 6. September 2013 mit, entgegen der Annahme des Rechtsamts würden alle 18 Wohnungen gemäss Art. 4 Bst. b Ziff. 1 Zweitwohnungsverordnung qualifiziert touristisch bewirtschaftet. In der Beilage reichte sie zudem für alle 18 Wohnungen je separat das Formular „Deklaration der Wohnnutzung“8 der Gemeinde Adelboden ein. Darin kreuzte sie unter dem Titel „Nutzung der Wohnung nach Ausführung der beantragten Bauarbeiten“ für alle Wohnungen das Kästchen mit dem Titel „Qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnungen nach Art.