3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, verzichtete auf die Durchführung eines Schriftenwechsels und gab den Parteien mit Verfügung vom 3. Januar 2013 bekannt, dass es beabsichtige das Verfahren zu sistieren, bis ein rechtskräftiger Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern oder des Bundesgerichts zur Anwendung der Zweitwohnungsinitiative auf hängige Beschwerdeverfahren vorliege. Mit Verfügung vom 29. Januar 2013 sistierte das Rechtsamt der BVE das Beschwerdeverfahren.