2. Gegen diesen Entscheid führte X.________ mit Eingabe vom 24. Dezember 2012, eingegangen bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) am 27. Dezember 2012, Beschwerde. X.________ stellte das Rechtsbegehren, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Baubewilligung nicht zu erteilen. Sie macht geltend, das Bauvorhaben umfasse Zweitwohnungen, deren Bau mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative durch das Stimmvolk am 11. März 2012 nicht mehr erlaubt sei.