betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 22. November 2012 (bbew 98/2012; Neubau von Wohnhäusern und Hochwasserschutzmassnahme) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. Juli 2012 ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei zusammengebauten und drei freistehenden Wohnhäusern mit Autoeinstellhalle auf den Parzellen Adelboden Grundbuchblatt Nr. Z.________, Nr. A.________, Nr. B.________, Nr. C.________ und Nr. D.________ im Gebiet der „E.________ Nord“. 2