2. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens werden festgesetzt auf Fr. 500.00. Sie werden den Beschwerdegegnerinnen auferlegt. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den von ihnen geschuldeten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid rechtskräftig geworden ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung