- Die Einwohnergemeinde Kandersteg wird beauftragt, gestützt auf Art. 75b BV auf der Parzelle Kandersteg Nr. D.________ die Anmerkung „Wohnung (W2) im Ober- und Dachgeschoss: Erstwohnung“ sowie „Wohnung (W1) im Erdgeschoss: qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung“ im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Zweitwohnungsverordnung beim Grundbuchamt zu veranlassen und den Vollzug des Grundbucheintrages zu kontrollieren.“ Im Übrigen gilt der Bauentscheid der Gemeinde Kandersteg vom 12. November 2012 unverändert. 7