- Die Wohnung (W1) im Erdgeschoss des Wohnhauses auf der Parzelle Kandersteg Grundbuchblatt Nr. D.________ an der E.________strasse 16 darf nur als qualifziert touristisch bewirtschaftete Wohnung im Sinne von Art. 4 Bst. b Ziff. 2 Zweitwohnungsverordnung genutzt werden. Die Bewilligung wird unter der Auflage erteilt, dass: a) der Eigentümer der Wohnungen nach Art. 4 Bst. b Ziff. 2 Zweitwohnungsverordnung im selben Haus wohnt und eine aktive Gastgeberrolle übernimmt; b) die Wohnung (W1) im Erdgeschoss nicht individualisiert ausgestaltet ist;