e) Die Gemeinde Kandersteg wird sodann beauftragt, gestützt auf Art. 75b BV die Anmerkungen „Wohnung (W2) Ober- und Dachgeschoss: Erstwohnung“ sowie „Wohnung (W1) im Erdgeschoss: qualifiziert touristisch bewirtschaftete Wohnung“ im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Zweitwohnungsverordnung auf dem vom Bauvorhaben betroffenen Grundstück beim Grundbuchamt zu veranlassen. Schliesslich wird die Gemeinde Kandersteg angewiesen, den Vollzug dieses Eintrages zu kontrollieren. 3. Kosten