Es forderte die Beschwerdegegnerinnen auf, sich zur Frage zu äussern, ob sie an ihrem Bauvorhaben festhalten oder ihr Baugesuch zurückziehen wollen. Mit Verfügung vom 12. August 2013 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerinnen letztmals auf, sich zur Frage zu äussern, ob sie an ihrem Bauvorhaben festhalten oder ihr Baugesuch zurückziehen wollen. Zur Orientierung erhielten sie das Merkblatt für die Erteilung von Baubewilligungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE).