1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 30. August 2012 bei der Gemeinde Kandersteg ein Baugesuch ein für den Neubau eines Zweifamilienhauses auf Parzelle Kandersteg Grundbuchblatt Nr. D.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone 2-geschossig (WG2). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die 2 A.________ Einsprache. Die Gemeinde Kandersteg bewilligte das Bauvorhaben mit Entscheid vom 12. November 2012.