1. Die Beschwerden werden gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 26. Mai 2011 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 5. Juli 2010 wird der Bauabschlag erteilt. 2. a) Die Verfahrenskosten von Fr. 4’500.-- werden den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.